Montag, September 12, 2005
Fundstück: Bundestagswahl: Ebay stoppt Stimmenverkäufe
etwas, was man bei ebay nun nicht mehr verkaufen darf:
Bundestagswahl: EBay stoppt Stimmenverkäufe
Nachsatz hierzu:
§ 108b Strafgesetzbuch Wählerbestechung
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.
Bundestagswahl: EBay stoppt Stimmenverkäufe
Nachsatz hierzu:
§ 108b Strafgesetzbuch Wählerbestechung
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.